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Pflegegrad bei Intensivpflege: Antrag und Einstufung
Pflegegrad und Intensivpflege beantworten unterschiedliche Fragen. Wir erklären die Abgrenzung und zeigen, wie Sie sich auf die Begutachtung vorbereiten.
Pflegegrad ist nicht gleich Intensivpflegebedarf
Der Pflegegrad beschreibt, wie stark die Selbstständigkeit im Alltag beeinträchtigt ist. Für die Einstufung zählen die tatsächlichen Fähigkeiten und der Unterstützungsbedarf. Eine Diagnose führt deshalb nicht automatisch zu einem bestimmten Pflegegrad.
Außerklinische Intensivpflege wird dagegen anhand des besonders hohen medizinischen Behandlungspflegebedarfs geprüft. Sie benötigt eine ärztliche Verordnung und die weiteren Voraussetzungen nach § 37c SGB V. Ein Pflegegrad ersetzt diesen Weg nicht. Beide Leistungsbereiche können im Alltag einer Familie zugleich eine Rolle spielen.
Den Pflegegrad beantragen
Bei gesetzlich Versicherten stellen Sie den Antrag auf Pflegeleistungen bei der Pflegekasse. Diese ist bei der Krankenkasse angesiedelt. Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst oder andere unabhängige Gutachter mit der Prüfung. Bei privater Pflegepflichtversicherung wenden Sie sich an Ihren Versicherer.
Worauf bei der Begutachtung geschaut wird
Bewegung und Selbstversorgung
Wie selbstständig gelingen Aufstehen, Fortbewegung, Körperpflege, Ankleiden sowie Essen und Trinken? Beschreiben Sie den tatsächlichen Unterstützungsbedarf.
Verstehen und Verhalten
Auch Orientierung, Kommunikation, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen fließen in die Beurteilung ein.
Umgang mit Behandlung
Berücksichtigt wird der Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen, etwa die Unterstützung bei verordneten Maßnahmen.
Alltag und Kontakte
Wie selbstständig kann die Person den Tagesablauf gestalten und soziale Kontakte aufrechterhalten? Entscheidend ist der individuelle Alltag.
So bereiten Sie das Gespräch vor
- Sammeln Sie vorhandene Arztberichte, Medikamentenplan und relevante Pflegeunterlagen.
- Notieren Sie konkrete Alltagssituationen, in denen Hilfe nötig ist, auch nachts.
- Beschreiben Sie gute und schwierige Tage realistisch, ohne Einschränkungen zu beschönigen.
- Klären Sie, ob eine vertraute Person beim Termin unterstützen soll.
Wenn der Unterstützungsbedarf seit einer früheren Einstufung deutlich zugenommen hat, können Sie eine erneute Prüfung bei der Pflegekasse ansprechen. Über den Pflegegrad entscheidet die Kasse auf Grundlage der Begutachtung. DAIP kann organisatorisch begleiten, aber keine Einstufung versprechen.
Quellen: Antrag auf Pflegeleistungen, Pflegebedürftigkeit und Begutachtung und § 37c SGB V. Informationsstand: 24. September 2026.
Sie müssen das nicht allein organisieren.
Schildern Sie uns Ihre Situation. DAIP hilft Ihnen, die nächsten Schritte für die Versorgung zuhause zu ordnen.