Wer trägt die Kosten, wenn ein Angehöriger zuhause Intensivpflege braucht? Entscheidend sind der medizinische Bedarf, die ärztliche Verordnung und die bewilligten Leistungen. DAIP hilft Ihnen, Zuständigkeiten, Anträge und mögliche Eigenanteile vor dem Versorgungsbeginn zu klären.

Außerklinische Intensivpflege ist bei erfüllten Voraussetzungen eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung nach § 37c SGB V. Die Krankenkasse prüft die ärztliche Verordnung und den Versorgungsbedarf.

Für privat Versicherte gelten individuelle Vertragsbedingungen. Deshalb besprechen wir die Versorgung und Finanzierung im Vorfeld persönlich und in Abstimmung mit der privaten Krankenversicherung.

Nach einem Arbeitsunfall oder bei einer anerkannten Berufskrankheit kann ein Unfallversicherungsträger zuständig sein. Welcher Kostenträger in Ihrem Fall leistet, muss individuell geklärt werden.

Medizinische Behandlungspflege und Unterstützung im Alltag werden getrennt betrachtet. Die Kostenaufteilung zwischen Krankenversicherung und Pflegeversicherung richtet sich nach den geltenden Regeln und dem individuellen Bedarf.
Die Krankenkasse ist bei erfüllten Voraussetzungen für die medizinische Behandlungspflege zuständig. Bei besonders hohem Bedarf kommt außerklinische Intensivpflege nach § 37c SGB V infrage. Leistungen der Pflegeversicherung nach SGB XI können dagegen bei der Körperpflege, Selbstversorgung und im Alltag unterstützen. Sie hängen vom anerkannten Pflegegrad und der gewählten Leistung ab. Ein Pflegegrad ersetzt die ärztliche Verordnung nicht. Ebenso führt ein hoher Pflegegrad nicht automatisch zu einem Anspruch auf Intensivpflege. DAIP unterstützt Sie bei der Abstimmung der getrennten Leistungsbereiche.
Im persönlichen Gespräch sammeln wir mit Ihnen die offenen Fragen: Welche Leistungen sind verordnet? Liegt bereits ein Pflegegrad vor? Welche Unterlagen fehlen? Gemeinsam mit den zuständigen Stellen klären wir die nächsten Schritte. Über die Bewilligung entscheidet der jeweilige Kostenträger.
Einen verlässlichen Pauschalpreis für Intensivpflege zuhause gibt es nicht. Der notwendige Betreuungsumfang, die konkrete Versorgung und die Abrechnung mit den Kostenträgern bestimmen die Kosten. Für Ihre Familie ist entscheidend, welche Leistungen bewilligt sind und welche Ausgaben bei Ihnen verbleiben.
Der besonders hohe Behandlungspflegebedarf wird ärztlich festgestellt. Die gesetzliche Krankenkasse prüft die Voraussetzungen der außerklinischen Intensivpflege. Maßgeblich ist die individuelle Bewilligung.
Leistungen der Pflegeversicherung können zusätzlich relevant sein. Ein Pflegegrad beschreibt die Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Er ist keine pauschale Zusage für die Finanzierung aller Pflegeleistungen.
Lassen Sie gesetzliche Zuzahlungen, zusätzlich vereinbarte Leistungen und gegebenenfalls Unterkunftskosten einzeln ausweisen. Fragen Sie Ihre Krankenkasse, ob eine Zuzahlungsbefreiung möglich ist.
Bei privater Krankenversicherung und gegebenenfalls Beihilfe kommt es auf die Vertragsbedingungen und individuellen Zusagen an. Holen Sie vor dem Start eine schriftliche Klärung des Leistungsumfangs ein.
Eine geplante Klinikentlassung sollte nicht an ungeklärten Formalitäten scheitern. Nehmen Sie möglichst früh Kontakt zum Sozialdienst und zu DAIP auf. Die Versorgung muss medizinisch, organisatorisch und finanziell abgestimmt sein.
Schildern Sie uns Ihre Situation. DAIP hilft Ihnen, die nächsten Schritte für die Versorgung zuhause zu ordnen.
Informationsstand: 24. September 2026. Grundlage: § 37c SGB V und Richtlinien zur Kostenabgrenzung. Die konkrete Leistungsentscheidung trifft der zuständige Kostenträger.
Brauche ich für Intensivpflege immer einen Pflegegrad?
Nein. Der Anspruch auf außerklinische Intensivpflege richtet sich nach dem besonders hohen medizinischen Behandlungspflegebedarf und den weiteren Voraussetzungen des § 37c SGB V. Der Pflegegrad betrifft gesonderte Leistungen der Pflegeversicherung.
Ist die Intensivpflege zuhause vollständig kostenlos?
Eine pauschale Zusage ist nicht möglich. Auch bei bewilligter Intensivpflege können gesetzliche Zuzahlungen oder Kosten für zusätzliche, nicht bewilligte Leistungen entstehen. Lassen Sie sich die Kosten und eine mögliche Zuzahlungsbefreiung vorab von Ihrer Krankenkasse erläutern.
Unterstützt DAIP bei der Abstimmung mit Kranken- und Pflegekassen?
Ja. DAIP unterstützt bei Unterlagen und der Abstimmung mit Krankenversicherung und Pflegeversicherung. Die Entscheidung über einen Antrag trifft der zuständige Kostenträger.
Wie schnell können die Leistungen beginnen?
Der Beginn wird vereinbart, sobald medizinische Voraussetzungen, Finanzierung, benötigte Hilfsmittel und ein geeignetes Pflegeteam geklärt sind. Fragen Sie frühzeitig an, damit offene Punkte vor der Klinikentlassung bearbeitet werden können.