Die außerklinische Intensivpflege kann sowohl im häuslichen Umfeld als auch in spezialisierten Intensiv-Wohngemeinschaften erfolgen. In Deutschland bestehen klare Regelungen zur Kostenübernahme. Wir erklären Ihnen die Finanzierung verständlich und übersichtlich.

Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf Pflege und Unterstützung zu Hause oder in einer betreuten Wohngemeinschaft. Dabei werden medizinische, pflegerische und hauswirtschaftliche Leistungen unterschieden.

Für privat Versicherte gelten individuelle Vertragsbedingungen. Deshalb besprechen wir die Versorgung und Finanzierung im Vorfeld persönlich und in Abstimmung mit der privaten Krankenversicherung.

Wenn eine intensivpflegerische Versorgung nach einem Unfall notwendig wird, übernehmen je nach Fall die Berufsgenossenschaft, die Unfallkasse oder eine Haftpflichtversicherung die Kosten.

Bei einer rund um die Uhr stattfindenden Intensivpflege entstehen auch Zeiten der Grundpflege. Diese werden aktuell zu gleichen Teilen von Kranken- und Pflegeversicherung finanziert.
In der ambulanten Intensivpflege wird zwischen medizinischen und pflegerischen Leistungen unterschieden.
Diese Differenzierung ist gesetzlich geregelt und bildet die Grundlage für die Kostenübernahme durch Kranken- und Pflegekassen.
Leistungen nach SGB V
Behandlungspflege.
Die Behandlungspflege umfasst medizinisch notwendige Maßnahmen, die ärztlich verordnet werden. Sie dienen der Sicherstellung der medizinischen Versorgung und werden von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen.
Beispiele:
Medikamentengabe nach ärztlicher Anordnung
Überwachung von Vitalfunktionen
Atemwegsmanagement und intensivmedizinische Maßnahmen
Wundversorgung und spezielle Therapien
Leistungen nach SGB XI
Grundpflege & hauswirtschaftliche Versorgung.
Leistungen nach SGB XI betreffen die pflegerische Unterstützung im Alltag.
Sie setzen in der Regel einen anerkannten Pflegegrad voraus und werden von der Pflegeversicherung getragen.
Beispiele:
Körperpflege, An- und Auskleiden
Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
Mobilisation und Lagerung
Unterstützung im Haushalt
Benötige ich sowohl eine ärztliche Verordnung als auch einen Pflegegrad?
Ja. Für Leistungen nach SGB V ist eine ärztliche Verordnung erforderlich. Für Leistungen nach SGB XI wird ein anerkannter Pflegegrad benötigt.
Was passiert, wenn die Abgrenzung der Leistungen unklar ist?
In der Praxis überschneiden sich medizinische und pflegerische Tätigkeiten häufig. In solchen Fällen unterstützen wir Sie bei der Klärung der Zuständigkeiten und stimmen uns mit den jeweiligen Kostenträgern ab.
Unterstützt DAIP bei der Abstimmung mit Kranken- und Pflegekassen?
Ja. Wir übernehmen die Koordination mit Kranken- und Pflegekassen und beraten Sie transparent zu Leistungsumfang, Zuständigkeiten und Kostenübernahme.
Wie schnell können die Leistungen beginnen?
Nach Klärung der Voraussetzungen und der Kostenübernahme ist in vielen Fällen ein kurzfristiger Start der Pflege möglich.