Deutsche außerklinische intensivpflege

Pflege und Versorgung in vertrauter Umgebung

DAIP – Deutsche außerklinische Intensivpflege bietet umfassende Leistungen im Bereich der häuslichen Pflege.
Unser Ziel ist es, Patient:innen medizinisch sicher zu versorgen, im Alltag zu unterstützen und Angehörige spürbar zu entlasten.
Alle Leistungen werden individuell geplant und orientieren sich an den persönlichen Bedürfnissen sowie den gesetzlichen Vorgaben.

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Krankenpflege
(SGB V-Leistungen)

Individuelle Leistungen
Unsere Priorität ist Ihr Wohlbefinden. Wir sind stets bemüht Ihren Wünschen nachzugehen. Unser Ziel ist es Ihre Selbstbestimmte Lebensgestaltung wiederherzustellen.

· Medikamentengabe
· Stellen der akuten Medikation
· Versorgung von Stoma
· Spezialisierte Wundversorgung
· PEG VersorgungKatheterversorgung
· Injektionen
·  Blutzuckerkontrollen
· Versorgung von Tracheostoma
· Blutdruckkontrollen
· Weitere Maßnahmen auf Anfrage

Pflege und Betreuungsleistungen
(SGB XI)

· Körperpflege
· Beratungen nach §37.3 SGB XI
· Betreuung
· Einkäufe
· Hilfe bei der Nahrungsnachausnahme
· Hilfe bei der Nahrungszubereitung
· Spaziergänge
· Haustierversorgung
· Telefonische Beratung
· Hilfe beim Ausfüllen von Anträgen
· Organisationen von Hilfsmitteln
· Arztfahrten
· Kontaktherstellung zu unseren Kooparationspartnern wie Hausnotruf, Essen auf Rädern, Sanitätshäusern, mobiler Friseur etc.
· 24/7 Rufbereitschaft

Individuelle
Beratung & Begleitung

Neben der pflegerischen Versorgung legen wir großen Wert auf persönliche Beratung.
Wir unterstützen Sie bei Anträgen, Pflegegraden und der Abstimmung mit Kranken- und Pflegekassen.

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Sie haben Fragen?
Wir haben die Antworten.

Was ist der Unterschied zwischen SGB V und SGB XI?

Leistungen nach SGB V umfassen medizinische Maßnahmen, die ärztlich verordnet werden. Leistungen nach SGB XI beziehen sich auf pflegerische und betreuende Unterstützung im Alltag bei anerkanntem Pflegegrad.

Benötige ich eine ärztliche Verordnung oder einen Pflegegrad?

Für die häusliche Krankenpflege ist eine ärztliche Verordnung erforderlich. Pflege- und Betreuungsleistungen sowie Haushaltshilfe setzen in der Regel einen Pflegegrad voraus.

Wer übernimmt die Kosten der Leistungen?

Die Kosten werden in der Regel von der Kranken- oder Pflegekasse übernommen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Wir unterstützen Sie bei der Klärung der Kostenübernahme.

Wie schnell können die Leistungen beginnen?

Nach Klärung der Voraussetzungen und der Kostenübernahme ist in vielen Fällen ein kurzfristiger Start der Pflege möglich.